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Artikel 145 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 findet Anwendung.
Der zuständige Anweisungsbefugte erstellt die Übersicht über die finanzielle Ausführung und übermittelt sie dem Rechnungsführer jeweils bis zum 15. März, damit diese Übersicht in die Rechnungsabschlüsse des EEF aufgenommen wird. Die Übersicht vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Einnahmen- und Ausgabenvorgänge bezüglich der Mittel des EEF. Sie wird in Millionen Euro erstellt und umfasst: a) die Rechnung über das Ergebnis der finanziellen Ausführung, in der sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge des Haushaltsjahres zusammengefasst sind; b) den Anhang zur Rechnung über das Ergebnis der finanziellen Ausführung, der diese Rechnung ergänzt und die darin enthaltenen Informationen erläutert.
Die Rechnung über das Ergebnis der finanziellen Ausführung umfasst Folgendes: a) eine Tabelle, aus der die Entwicklung der Mittelausstattungen im abgelaufenen Haushaltsjahr hervorgeht; b) eine Tabelle, aus der für jede Mittelausstattung der jeweilige Gesamtbetrag der Mittelbindungen, der delegierten Mittel und der ausgeführten Zahlungen im abgelaufenen Haushaltsjahr sowie die entsprechenden kumulierten Beträge seit der Einrichtung des EEF ersichtlich sind.
Der zuständige Anweisungsbefugte erstellt die Übersicht über die finanzielle Ausführung und übermittelt sie dem Rechnungsführer jeweils bis zum 15. März, damit…
der Übersicht über die finanzielle Ausführung.
Der jährliche Tätigkeitsbericht gemäß Artikel 74 Absatz 9 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 enthält im Anhang Tabellen, aus denen für jede…
Der Rechnungsführer der EU-OSHA übermittelt dem Rechnungsführer der Kommission und dem Rechnungshof den vorläufigen Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr (im…
Die Rechnungslegung nach Artikel 59 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Haushaltsordnung wird der Kommission für jedes operationelle Programm vorgelegt. Sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.