Erwägungsgrund 32 32024R2509
Damit die Funktionen des einzigen integrierten IT-Systems auch künftig einen hohen Standard aufweisen, sollten nach Möglichkeit bestimmte Aktionen und Maßnahmen umgesetzt werden, darunter eine Anpassung der Datenfelder an die einschlägigen IT-Systeme und Datenbanken der Mitgliedstaaten und der Kommission, wobei die für die Zwecke des Instruments zur Datenauswertung und Risikobeurteilung erforderlichen Ergänzungen vorzunehmen sind, einschließlich eines Verweises auf die eindeutige Kennung der Vorgänge, die Integration der einschlägigen nationalen IT-Systeme und Datenbanken in das einzige integrierte IT-System zwecks automatischen Informationsaustauschs, die Schaffung der Möglichkeit für die Nutzer, Risikoindikatoren und deren Gewichtung auf die Bedürfnisse und Besonderheiten eines Fonds, eines Programms oder eines Mitgliedstaats der Union anzupassen und zu gruppieren, die Nutzung künstlicher Intelligenz für die Analyse und Interpretation von Daten, die Bereitstellung vielfältiger Möglichkeiten für die Nutzung von Suchoptionen und Filterfunktionen für die Nutzer, Orientierungshilfen für die Nutzer bei der Interpretation und Nutzung von Daten und Ergebnissen sowie Schulungen zur Navigation innerhalb des einzigen integrierten IT-Systems, zur Bewertung von Risiken und zu deren Berücksichtigung bei Überprüfungen und Audits.