Erwägungsgrund 9 32018R1877
Die Vorschriften über die Methoden der Ausführung, d. h. über die Betrauung mit Haushaltsvollzugsaufgaben sowie über deren Bedingungen und Grenzen, sollten an die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 angeglichen werden. Darüber hinaus sollte eine Bestimmung über die weitere Betrauung mit Haushaltsvollzugsaufgaben aufgenommen werden, die der in der Verordnung (EU) Nr. 236/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates enthaltenen entspricht, um eine kohärente Umsetzung der Finanzierung des auswärtigen Handelns zu gewährleisten. Gleichwohl sollte die vorliegende Verordnung spezifische Bestimmungen über die zeitweilige Wahrnehmung der Aufgaben des nationalen Anweisungsbefugten, über die Betrauung eines Dienstleisters durch die AKP-Staaten und die ÜLG sowie über die Verstärkung des Schutzes der finanziellen Interessen der Union im Falle indirekter Mittelverwaltung mit AKP-Staaten und ÜLG enthalten.