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Artikel 103 muss insbesondere hinsichtlich des Anwendungsbereichs von Finanzhilfen klarer gefasst werden. Um die Verwaltung von Finanzhilfen zu verbessern und die Verfahren zu vereinfachen, sollte es möglich sein, Finanzhilfen durch Entscheidung des Organs oder durch schriftliche Vereinbarung mit den Begünstigten zu gewähren und neben der herkömmlichen Erstattung der tatsächlich angefallenen Kosten auch Pauschalfinanzierungen und Finanzierungen auf der Grundlage von Pauschalsätzen zuzulassen. Die Anforderungen in Bezug auf Prüfungen und Sicherheiten sollten besser auf die jeweiligen finanziellen Risiken abgestimmt sein.
Die in Titel VIII der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Formen der Finanzierung und die in Artikel 17 der vorliegenden Verordnung festgelegten…
Aus Gründen der Klarheit sollte die Vorschrift über die von den Finanzhilfeempfängern anzuwendenden Regeln für die Auftragsvergabe vereinfacht werden. Darüber…
Da Finanzhilfen weiterhin auf der Grundlage von Auswahl- und Zuschlagskriterien gewährt werden sollten, ist es nicht erforderlich, diese Kriterien in allen…
Die Gemeinschaft kann für die Durchführung der Tests und Prüfungen gemäß den Absätzen 1 und 2 eine Finanzhilfe gewähren. Die Finanzhilfe erfolgt im Rahmen der…
Die Gemeinschaft kann für die Durchführung der Tests und Prüfungen gemäß den Absätzen 1 und 2 eine Finanzhilfe gewähren. Die Finanzhilfe erfolgt im Rahmen der…
Die in Artikel 9 genannten Arten von Maßnahmen können wie folgt finanziert werden: a) im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags im Zuge einer Ausschreibung, wobei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.