Erwägungsgrund 3 32008R0228
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Anzahl Erzeuger mit einer oder zwei Kühen in den Mitgliedstaaten noch stets erheblich ist, besonders bei den Direktverkäufen. Die Beibehaltung der Kontrollintensität belastet diese Erzeuger mit einen unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand und könnte dazu führen, dass sich die Kontrollen nicht auf Maßnahmen mit höherem Risiko konzentrieren. Deshalb empfiehlt es sich, die Kontrollintensität für kleine Direktverkäufer, die Mengen von weniger als 5000 kg Milchäquivalent erzeugen, zu verringern.