Art. 6 Abs. 1 32004R2103VERORDNUNG (EG) Nr. 2103/2004 DER KOMMISSION vom 9. Dezember 2004 zur Übermittlung von Daten über bestimmte Fischereien in den Westlichen Gewässern und in der Ostsee
Die Verordnung (EG) Nr. 2092/98 wird aufgehoben.
Art. 28 Abs. 2 32009R0223VERORDNUNG (EG) Nr. 223/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (Text von Bedeutung für den EWR und die Schweiz)
Die Verordnung (EG) Nr. 322/97 wird aufgehoben. Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung.
Art. 30 32022R1616VERORDNUNG (EU) 2022/1616 DER KOMMISSION vom 15. September 2022 über Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 282/2008 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EG) Nr. 282/2008 wird aufgehoben.
Art. 23 Abs. 1 32008R0517VERORDNUNG (EG) Nr. 517/2008 DER KOMMISSION vom 10. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 850/98 des Rates hinsichtlich der Bestimmung der Maschenöffnung und der Messung der Garnstärke von Fangnetzen
Die Verordnung (EG) Nr. 129/2003 wird aufgehoben.