Verordnung (EG) Nr. 324/2008 der Kommission vom 9. April 2008 zur Festlegung geänderter Verfahren für die Durchführung von Kommissionsinspektionen zur Gefahrenabwehr in der Schifffahrt (Text von Bedeutung für den EWR) · KAPITEL IV
Die Kommission überprüft regelmäßig ihr Inspektionssystem und insbesondere die Wirksamkeit dieses Systems.
Art. 17 32008R0324Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen