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Mit der Verordnung (EG) Nr. 700/2007 des Rates vom 11. Juni 2007 über die Vermarktung von Fleisch von bis zu zwölf Monate alten Rindern wurden neue Vermarktungsregeln für die betreffenden Erzeugnisse eingeführt. Zweck der Verordnung über die einheitliche GMO war es, alle im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisationen bestehenden Vorschriften zu einem einheitlichen Rechtsrahmen zusammenzufassen und sektorspezifische Vorschriften durch horizontale Vorschriften zu ersetzen. Die Verordnung über die einheitliche GMO enthält Vermarktungsregeln für verschiedene Sektoren und es ist daher angebracht, die mit der Verordnung (EG) Nr. 700/2007 eingeführten neuen Vermarktungsregeln in die Verordnung über die einheitliche GMO aufzunehmen.
Die Änderungen sollten spätestens ab denselben Daten gelten, ab denen die Verordnung über die einheitliche GMO gemäß ihrem Artikel 204 Absatz 2 für die…
Parallel zu den Beratungen über die Verordnung über die einheitliche GMO und deren Erlass begann der Rat auch über eine Reform im Weinsektor zu verhandeln, die…
Parallel zu den Verhandlungen über die Verordnung über die einheitliche GMO und ihrem Erlass verhandelte der Rat auch über eine agrarpolitische Reform in den…
In die Verordnung über die einheitliche GMO wurden die Bestimmungen zur Anwendbarkeit der Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags auf die unter die Verordnung…
Die wenigen Bestimmungen, die die Verordnung über die einheitliche GMO bereits für die Sektoren Obst und Gemüse sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und…
Diese Verordnung enthält die Durchführungsbestimmungen für die Vermarktung von Fleisch von bis zu zwölf Monate alten Rindern gemäß Artikel 113b der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.