Erwägungsgrund 8 32008R0416
Es ist wesentlich, dass auf den verschiedenen Stufen des Verfahrens strikte Fristen festgesetzt werden, um die Bewertung von Metalaxyl binnen des in der Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 festgelegten Zeitraums abzuschließen. Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass Lücken in den Unterlagen, die zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, durch Einreichung weiterer Studien geschlossen werden können, denn dies würde die Bewertung verzögern.