Erwägungsgrund 1 32008R0420
Italien legte auf der Grundlage des im Dezember 2007 verabschiedeten nationalen Gesetzes neue Angaben zur rückwirkenden Anhebung der realen Dienstbezüge der nationalen Beamten in den Zentralverwaltungen dieses Mitgliedstaats zum 1. Februar 2007 vor. Da dieser Zeitpunkt in den Bezugszeitraum vom 1. Juli 2006 bis 1. Juli 2007 fällt, änderte Eurostat den spezifischen Indikator für den Bezugszeitraum.