Art. 4 32008R0420
Mit Wirkung vom 1. Januar 2008 wird die Kilometerpauschale gemäß Anhang VII Artikel 8 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Statuts wie folgt angepasst: Die vorstehende Kilometervergütung wird ergänzt durch einen Pauschalbetrag in Höhe von
Mit Wirkung vom 1. Januar 2008 wird die Kilometerpauschale gemäß Anhang VII Artikel 8 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Statuts wie folgt angepasst: Die vorstehende Kilometervergütung wird ergänzt durch einen Pauschalbetrag in Höhe von