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Im Getreidesektor müssen die Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen als Indikator der mittelfristigen Bewegungen und der voraussichtlichen Marktentwicklung angesehen werden. Sie sind ein Schlüsselinstrument für die Ausarbeitung einer Marktbilanz, um die Bedingungen für den Wiederverkauf von Interventionsbeständen auf dem Binnenmarkt oder für Ausfuhren zu beurteilen oder um festzustellen, ob eine Ausfuhrabgabe erhoben werden muss. In diesem Zusammenhang ist bei der Einfuhr von Spelz, Weichweizen und Mengkorn, Gerste, Mais, Sorghum, Hartweizen, Mehl von Weichweizen und Spelz sowie Maniok sowie bei der Ausfuhr von Spelz, Weichweizen und Mengkorn, Gerste, Mais, Hartweizen, Roggen, Hafer und Mehl von Weichweizen und Spelz aufgrund der anhaltenden Bedeutung dieser Erzeugnisse für die Handelsströme und auf dem einheimischen Markt die Vorlage einer Lizenz vorzuschreiben.
(1) Höchstmengen, für die gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d keine Lizenz oder Bescheinigung erforderlich ist. Diese Beschränkungen gelten nicht für Einfuhren…
Die Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen gelten für folgende Zeiträume: a) für in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 376/2008 aufgeführte Erzeugnisse, die nicht unter…
Im Reissektor bildet die durch die Lizenzen gelieferte Information über die voraussichtlichen Einfuhren und Ausfuhren insbesondere wegen der Bedeutung von Reis…
Gemäß Artikel 130 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 kann die Kommission unbeschadet der Fälle, in denen Einfuhrlizenzen aufgrund der genannten Verordnung…
Getreide: Weichweizen einschließlich Emmer und Einkorn, Dinkel, Hartweizen, Roggen einschließlich Wintermenggetreide, Braugerste, andere Gerste, Hafer…
Um die Ausfuhr von Mehl-, Grob- und Feingrieß sowie Malz zu ermöglichen, sollten bei der Festsetzung des Erstattungsbetrags zum einen die Preise für das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.