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Des Weiteren wurde die Genauigkeit der Messgeräte durch die jüngsten technischen Fortschritte bei der Entwicklung von Geräten für die Bestimmung der Maschenöffnung von Fangnetzen verbessert. Es ist dafür zu sorgen, dass die gemeinschaftlichen und die nationalen Fischerei-Kontrollbeamten diese verbesserten Geräte verwenden. Dementsprechend sollte die Verwendung der neuen Messgeräte für die Fischerei-Kontrollbeamten der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten verbindlich sein, und die Geräte sollten die Aufschrift „EG-Messgerät“ tragen.
Bei den Fischereiinspektionen verwenden die gemeinschaftlichen und nationalen Kontrollbeamten zur Bestimmung der Maschenöffnung und zur Messung der Garnstärke…
Die Genauigkeit des Maschenmessgeräts wird geprüft, indem
Die Verordnung (EG) Nr. 129/2003 der Kommission vom 24. Januar 2003 mit Durchführungsbestimmungen zur Feststellung der Maschenöffnung und der Garnstärke von…
Im Interesse einer wirksamen Durchführung und Kontrolle sollte die Messung der Maschenöffnung im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 517/2008 der Kommission…
Die Fangmöglichkeiten sollten nach den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen genutzt werden, vor allem der Verordnung (EWG) Nr. 1381/87 der Kommission vom 20.…
Die Verordnung (EG) Nr. 850/98 enthält technische Erhaltungsmaßnahmen für den Fang und das Anlanden von Fischereiressourcen in den Meeresgewässern, die der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.