Art. 18 32008R0517
Auswahl des Garnstärkemessgeräts
Der Kontrollbeamte verwendet ein Messgerät mit einem kreisförmigen Messloch, dessen Durchmesser der für den betreffenden Teil des Netzes maximal zulässigen Garnstärke entspricht.
Der Kontrollbeamte verwendet ein Messgerät mit einem kreisförmigen Messloch, dessen Durchmesser der für den betreffenden Teil des Netzes maximal zulässigen Garnstärke entspricht.