Erwägungsgrund 1 32001R2497
Der Rat ist dabei, ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kroatien andererseits (im Folgenden „das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen“ genannt) zu schließen.