Erwägungsgrund 1 32008R0535
Mit der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 wurden Rahmenvorschriften für die Aquakulturbewirtschaftung nicht heimischer und gebietsfremder Arten mit dem Ziel festgelegt, mögliche Auswirkungen dieser Arten oder vergesellschafteter Nichtzielarten auf aquatische Lebensräume zu prüfen und möglichst gering zu halten. Sie sieht u. a. vor, dass die erforderlichen Durchführungsvorschriften für die Aufnahme von Arten in Anhang IV der Verordnung erlassen werden müssen.