Erwägungsgrund 4 32008R0535
Daher müssen gemeinsame DV-Standards und eine gemeinsame Kommunikationssprache entwickelt werden, damit die Mitgliedstaaten eine Reihe von Mindestangaben in ihren nationalen Registern der Einführungen und Umsiedlungen austauschen können. Es sind Bestimmungen vorzusehen, die die Vereinheitlichung der von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Informationssysteme erleichtern.