Erwägungsgrund 2 32008R0535
Es ist daher angezeigt, ein transparentes Verfahren für die Prüfung der Anträge der Mitgliedstaaten auf Aufnahme von Arten in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 vorzusehen. Insbesondere ist es erforderlich, die Voraussetzungen gemäß Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 eingehender zu klären und festzulegen sowie zu bestimmen, welche Informationen die Mitgliedstaaten liefern müssen, um ihre Anträge auf Aufnahme von Arten zu stützen.