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Um den wirksamen Einsatz der Mittel für die Rodungsregelung zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten ein System vorsehen, mit dem kontrolliert wird, ob die Prämienanträge hinreichend begründet sind, gegebenenfalls einschließlich einer schriftlichen Verpflichtung des Erzeugers: sowie der Vorschrift, dass die Kosten für die Bearbeitung des Antrags von dem betreffenden Erzeuger zu tragen sind, falls der Antrag ohne berechtigten Grund zurückgezogen wird.
Ziehen Erzeuger ihren Antrag auf die Rodungsprämie zurück oder roden sie die in ihrem Antrag angegebene Fläche nur teilweise oder gar nicht, so gefährdet dies…
Im Rahmen der Subsidiarität sollten die Mitgliedstaaten für die Verwaltungsregelung zur Anwendung der Rodungsprämie zuständig sein. Dabei sollten sie den…
Nach Artikel 100 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 darf die Rodungsprämie nur für bewirtschaftete Flächen gewährt werden. Damit die Behörden überprüfen können,…
Für die Auswahl der Anträge und deren Prüfung durch den Mitgliedstaaten sind Kriterien festzulegen, um sicherzustellen, dass die Gemeinschaftsvorschriften…
Die interessierten Erzeuger beantragen die Rodungsprämie bei den jeweiligen Behörden der Mitgliedstaaten spätestens am 15. September jedes Jahres. Die…
Die Mitgliedstaaten sollten die Erzeugerorganisationen regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen nachkommen. Ferner…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.