Erwägungsgrund 71 32013R1308
Die Vermarktungsnormen sollten gewährleisten, dass normgerechte Erzeugnisse von zufriedenstellender Qualität problemlos auf den Markt gelangen, und deshalb sollte in ihnen insbesondere Folgendes geregelt sein: technische Begriffsbestimmungen, Klassifizierungen, Aufmachung, Kennzeichnung und Etikettierung, Verpackung, Herstellungsverfahren, Haltbarmachung, Lagerung, Transport, zugehörige Verwaltungsdokumente, Zertifizierung und Fristen sowie Beschränkungen der Verwendung und Beseitigung.