Gesetze
Gesetz wird geladen …
Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 sieht eine neue Stützungsmaßnahme zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten vor. Dazu sind Durchführungsbestimmungen festzulegen.
Um die Komplementarität zwischen den in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 genannten Absatzförderungsmaßnahmen und der Regelung für…
Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 sieht eine neue Stützungsmaßnahme für materielle und immaterielle Investitionen in Unternehmen vor. Dazu sind…
Titel II der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 sieht neue Stützungsprogramme vor, die auf Ebene der Mitgliedstaaten festgelegt werden, um besondere…
Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 sieht eine neue Stützungsmaßnahme für die Ernteversicherung vor. Dazu sind Durchführungsbestimmungen festzulegen.…
Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 sieht eine neue Stützungsmaßnahme für Fonds auf Gegenseitigkeit vor. Dazu sind Durchführungsbestimmungen…
Tabelle 3 in Anhang VIIIc, falls eine einzelstaatliche Beihilfe für die Maßnahme ‚Absatzförderung auf Drittlandsmärkten‘ gemäß Artikel 103p der Verordnung (EG)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.