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Gemäß Anhang IID Nummer 6 der Verordnung (EG) Nr. 40/2008 hat die Kommission die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und die Quoten für 2008 für Sandaal in den genannten Gebieten auf der Grundlage von Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) und des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für Fischerei (STECF) zu überprüfen.
Gemäß Anhang IID Nummer 6 der Verordnung (EG) Nr. 43/2009 überprüft die Kommission die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) und die Quoten für das Jahr 2009 für…
In Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 sind Fangbeschränkungen für die Versuchsfischerei auf Sandaale im ICES-Gebiet IV festgesetzt. Gemäß den Fußnoten zu…
Die Kommission legt die zulässigen Fangmengen für die Sandaalfischereien in den ICES-Gebieten IIIa und IV sowie den EG-Gewässern des ICES-Gebiets IIa nach…
Mit dieser Verordnung werden die Bedingungen festgelegt, unter denen die in Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 festgesetzten Quoten für die…
Die endgültigen Fangbeschränkungen für die Sandaalfischereien in den ICES-Bereichen IIIa und IV sowie in den EG-Gewässern des ICES-Bereichs IIa sollen auf der…
Sandaal ist ein Nordseebestand, der mit Norwegen gemeinsam genutzt, gegenwärtig jedoch nicht gemeinsam bewirtschaftet wird. Die in dieser Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.