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Die Beihilfe für die private Lagerhaltung von Weißzucker ist anhand eines Ausschreibungsverfahrens festzusetzen, um die verfügbaren Mittel bestmöglich zu nutzen und die Transparenz und den Wettbewerb zwischen den Herstellern zu erhöhen.
Es sind die Anforderungen für den Weißzucker festzulegen, für den eine Beihilfe für die private Lagerhaltung gewährt werden kann.
Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 kann Zuckerherstellern, die über eine Quote verfügen, aufgrund der Tendenz der Marktlage, die sich…
Es ist ein Ausschreibungsverfahren vorzusehen, wenn die durchschnittlichen Gemeinschaftspreise für Weißzucker unter dem Referenzpreis liegen und damit zu…
Die Anträge auf Gewährung einer Beihilfe für die private Lagerhaltung von Weißzucker sind nach dem von der Bundesanstalt im Bundesanzeiger bekannt gemachten…
Beim Verkauf von Zucker aus den Beständen der Interventionsstellen darf kein Käufer aus der Gemeinschaft benachteiligt werden, und der Verkauf muss nach…
Für die Feststellung der Kategorie des verkauften Weißzuckers und zur Rendementermittlung bei verkauftem Rohzucker wäre es zweckmäßig, die gleichen Kriterien…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.