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Der obligatorische Lagerungszeitraum läuft am 31. Oktober 2008 ab. Deshalb sollten nach dem 31. Juli 2008 keine Ausschreibungen mehr stattfinden, um eine Beihilfe für einen kürzeren Lagerungszeitraum als drei Monate zu vermeiden, der als nicht ausreichend gilt, um Auswirkungen auf die Marktpreise zu haben.
Die Frist für den Eingang der Angebote beträgt mindestens 60 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Wenn innerhalb der…
Wird die Abhilfemaßnahme nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 nicht innerhalb der gesetzten Frist umgesetzt, ist die Beihilfeauszahlung auszusetzen. In der…
Wird die Abhilfemaßnahme nach Absatz 1 nicht innerhalb der gesetzten Frist umgesetzt, ist die Beihilfeauszahlung auszusetzen. In der Aussetzungsverfügung ist…
der 1. Dezember 2027 für den Erbringungszeitraum vom 1. Oktober 2028 bis zum Ablauf des 30. September 2030.
Die Beihilfe wird auf Antrag des Vertragsnehmers nach Ablauf der vertraglichen Lagerdauer innerhalb von 120 Tagen ab dem Tag des Antragseingangs gezahlt, sofern…
Die Beihilfe für die private Lagerhaltung von Weißzucker ist anhand eines Ausschreibungsverfahrens festzusetzen, um die verfügbaren Mittel bestmöglich zu nutzen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.