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Es ist ein Ausschreibungsverfahren vorzusehen, wenn die durchschnittlichen Gemeinschaftspreise für Weißzucker unter dem Referenzpreis liegen und damit zu rechnen ist, dass sie sich auf diesem Niveau halten. Es ist eine Marktpreisschwelle festzusetzen, bei deren Unterschreitung eine Beihilfe für die private Lagerhaltung als notwendig gilt. Die Schwelle für den durchschnittlichen Gemeinschaftspreis ist auf 85 % des Referenzpreises festzusetzen.
Der im Rahmen des Preisinformationssystems ermittelte durchschnittliche Gemeinschaftspreis für Weißzucker liegt unter 85 % des Referenzpreises, und
Die Beihilfe für die private Lagerhaltung von Weißzucker ist anhand eines Ausschreibungsverfahrens festzusetzen, um die verfügbaren Mittel bestmöglich zu nutzen…
Der Umstrukturierungsprozess der Zuckerindustrie in der Gemeinschaft hat regionale Unterschiede geschaffen, wobei es Überschussgebiete (aufgrund der örtlichen…
Um eine Veröffentlichung der Höhe der Preise gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 bei gleichzeitig vertraulicher Behandlung der Daten…
Es sind die Anforderungen für den Weißzucker festzulegen, für den eine Beihilfe für die private Lagerhaltung gewährt werden kann.
Um das strukturelle Gleichgewicht des Marktes auf einem Preisniveau in der Nähe des Referenzpreises zu erhalten, kann die Kommission unter Berücksichtigung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.