Erwägungsgrund 20 32013R1308
Um eine angemessene Lagerkapazität und die Effizienz des öffentlichen Interventionssystems in Bezug auf Kosteneffizienz, Verteilung und Zugang für die Marktteilnehmer zu gewährleisten und um die Qualität von Erzeugnissen aufrechtzuerhalten, die im Rahmen der öffentlichen Intervention zum Zwecke des Absatzes am Ende der Lagerzeit angekauft wurden, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte zu erlassen, mit denen die Anforderungen, die die Lagerorte für alle Erzeugnisse, die Gegenstand der öffentlichen Intervention sind, erfüllen müssen, Vorschriften über die Lagerhaltung von Erzeugnissen innerhalb oder außerhalb des Mitgliedstaats, der für sie und ihre Behandlung hinsichtlich der Zölle und sonstigen im Rahmen der GAP zu gewährenden oder zu erhebenden Beträge verantwortlich ist, festgelegt werden.