Erwägungsgrund 18 32013R1308
Um sicherzustellen, dass zur öffentlichen Intervention angekaufte Erzeugnisse oder Erzeugnisse, für die eine Beihilfe für die private Lagerhaltung gewährt wird, für die langfristige Lagerung geeignet und in einwandfreiem Zustand, unverfälscht und von vermarktbarer Qualität sind, und um den besonderen Merkmalen der verschiedenen Sektoren Rechnung zu tragen, damit die kosteneffiziente Durchführung der öffentlichen Intervention und der privaten Lagerhaltung sichergestellt ist, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte zu erlassen, mit denen sie die Anforderungen und Bedingungen festlegt, die diese Erzeugnisse in Bezug auf ihre Qualität und Förderfähigkeit zusätzlich zu den Anforderungen der vorliegenden Verordnung erfüllen müssen.