Art. 13 Abs. 1 32008R0717Erfolgt die Aufteilung der Kontingente anteilsmäßig nach der beantragten Menge, so teilen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Kommission innerhalb…
Art. 14 Abs. 3 Buchst. c 32014R0510VERORDNUNG (EU) Nr. 510/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 zur über die Handelsregelung für bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1216/2009 und (EG) Nr. 614/2009 des Rates
Zuteilung unter Berücksichtigung der traditionellen Handelsströme („Verfahren der traditionellen/neuen Wirtschaftsteilnehmer“).
Erwägungsgrund 2 32006R1785VERORDNUNG (EG) Nr. 1785/2006 DER KOMMISSION vom 4. Dezember 2006 zur Festlegung der Regeln für die Verwaltung und Aufteilung bestimmter durch die Verordnung (EG) Nr. 517/94 des Rates für das Jahr 2007 eingeführter Höchstmengen für Textilwaren
Gemäß jener Verordnung ist es unter bestimmten Umständen möglich, andere Verteilungsmethoden anzuwenden, Höchstmengen in Raten aufzuteilen oder einen Teil einer…
Art. 1 Abs. 3 32001R2497Jeder Mitgliedstaat sorgt dafür, dass die Einführer der betreffenden Waren gleichen und kontinuierlichen Zugang zu diesen Kontingenten haben, solange die Mengen…
Erwägungsgrund 2 32007R1402VERORDNUNG (EG) Nr. 1402/2007 DER KOMMISSION vom 28. November 2007 zur Festlegung der Regeln für die Verwaltung und Aufteilung bestimmter durch die Verordnung (EG) Nr. 517/94 des Rates für das Jahr 2008 eingeführter Höchstmengen für Textilwaren
Gemäß jener Verordnung ist es unter bestimmten Umständen möglich, andere Verteilungsmethoden anzuwenden, Höchstmengen in Raten aufzuteilen oder einen Teil einer…