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Um Diskriminierungen zwischen den Erzeugern zu vermeiden und die Einheitlichkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen zu gewährleisten, sind für die gesamte Gemeinschaft die Voraussetzungen festzulegen, welche die Erzeugergemeinschaften erfüllen müssen, um von den Mitgliedstaaten anerkannt zu werden. Damit eine wirksame Zusammenfassung des Angebots erreicht wird, ist es insbesondere erforderlich, dass die Erzeugergemeinschaften eine ausreichende wirtschaftliche Größe vorweisen und die gesamte Produktion der angeschlossenen Erzeuger durch die Erzeugergemeinschaft selbst oder von den Erzeugern nach gemeinsamen Regeln vermarktet wird.
Erzeugerorganisationen die Voraussetzungen für eine Anerkennung erfüllen;
Für eine anerkannte Erzeugerorganisation wird festgesetzt
Die in Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1952/2005 vorgesehenen Bedingungen für die Anerkennung einer Erzeugergemeinschaft umfassen insbesondere die…
Die Mitgliedstaaten erkennen auf Antrag die Erzeugergemeinschaften an, sofern sie die nachstehenden allgemeinen Voraussetzungen erfüllen: a) sie müssen…
Hilfe nach Artikel 171 Absatz 2 Buchstabe b kann zur Erleichterung der Gründung und der Verwaltung von Erzeugergemeinschaften gewährt werden, um folgende Ziele…
Es ist notwendig, den Beschluss einheitlich umzusetzen, damit die Voraussetzungen für die Erteilung von Zwangslizenzen für die Herstellung und den Verkauf von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.