Erwägungsgrund 67 32021R2115
Da allgemein bekannt ist, dass in der Union große Schwierigkeiten in Bezug auf die Erzeugung von Eiweißpflanzen bestehen, müssen diese Schwierigkeiten bei Interventionen in Form einer gekoppelten Einkommensstützung, die sich auf diese pflanzlichen Erzeugnisse beziehen, nicht nachgewiesen werden. Um das Defizit der Union in diesem Bereich zu verringern, sollten die Mitgliedstaaten einen weiteren Teil der ihnen im Rahmen der finanziellen Obergrenze für Direktzahlungen zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen können, um speziell zur Unterstützung des Anbaus von Eiweißpflanzen gekoppelte Einkommensstützung zu gewähren. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten im Rahmen der gekoppelten Einkommensstützung Leguminose-Gras-Mischungen unterstützen können, sofern die Mischungen überwiegend aus Leguminosen bestehen.