Erwägungsgrund 10 32008R0763
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, die Voraussetzungen für die Festlegung nachfolgender Bezugsjahre und die Annahme des Programms der statistischen Daten und der Metadaten zu schaffen. Da es sich hierbei um Maßnahmen von allgemeiner Tragweite handelt, die eine Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung auch durch Ergänzung um neue nicht wesentliche Bestimmungen bewirken, sind diese Maßnahmen nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle des Artikels 5a des Beschlusses 1999/468/EG zu erlassen.