Erwägungsgrund 3 32008R0770
Mit der Richtlinie 2005/94/EG des Rates vom 20. Dezember 2005 mit Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza und zur Aufhebung der Richtlinie 92/40/EWG werden neue Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Seuche festgelegt, auch wenn es sich um das niedrig pathogene Virus handelt.