Erwägungsgrund 6 32008R0770
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 349/2005 wird eine Finanzhilfe der Gemeinschaft nach Vorlage eines Antrags auf Kostenerstattung gewährt, dem ein Finanzbericht beiliegt, der aus den Teilen „angemessene Entschädigung“ und „operative Kosten“ besteht. Der Teil „operative Kosten“ des genannten Finanzberichts sollte zusammen mit der Entscheidung über die Finanzhilfe vorgelegt werden, wie es bereits bei dem Teil „angemessene Entschädigung“ der Fall ist.