Gesetze
Gesetz wird geladen …
Aus denselben Gründen sollte die Widerspruchskammer dazu ermächtigt werden, ihre eigene Geschäfts- und Verfahrensordnung festzulegen.
Die für die ordnungsgemäße Bearbeitung der Widersprüche erforderlichen zusätzlichen Verfahrensvorschriften sowie die für die Organisation der Arbeit der…
Auf Antrag eines Beteiligten kann die Widerspruchskammer nach Anhörung des anderen Beteiligten eine andere Amtssprache der Gemeinschaft als die…
Zur Gewährleistung eines reibungslosen und effizienten Arbeitsablaufs sollte die Widerspruchskammer eine eigene Geschäftsstelle erhalten.
Da die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 lediglich grundlegende Vorschriften für die Widerspruchsverfahren enthält, ist es erforderlich, ausführliche Vorschriften…
Die Geschäftsordnung ist entsprechend zu ändern.
Die Geschäftsordnung sollte daher entsprechend angepasst werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.