Erwägungsgrund 3 31991R3922
Sicherheit ist eine Grundvoraussetzung im Luftverkehr der Gemeinschaft. Das am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichnete Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt sieht vor, daß die erforderlichen Vorschriften für den sicheren Betrieb von Zivilluftfahrzeugen erlassen werden; diesem Abkommen ist Rechnung zu tragen.