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Am 15. Mai 2008 beantragte Bulgarien bei der Kommission förmlich, die Schutzmaßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1962/2006 zu überprüfen und aufzuheben, und begründete diesen Antrag unter Bezug auf die zuvor von der EASA abgegebene Erklärung des Abschlusses von Feststellungen.
Die Kommission ersuchte die EASA am 6. September 2007 um Überprüfung der Einhaltung aller Vorschriften für die Flugsicherheit durch die bulgarische…
Die bulgarische Zivilluftfahrtbehörde reagierte unverzüglich und schlug der EASA Abhilfemaßnahmen vor, die mit Zustimmung der EASA umgesetzt wurden. Zur…
Die Kommission ist daher der Auffassung, dass die Verpflichtung Bulgariens zur vollständigen Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften im Bereich der Luftfahrt…
Nach der Auferlegung der in der Verordnung (EG) Nr. 1962/2006 vorgesehenen Schutzmaßnahmen hat die zuständige Zivilluftfahrtbehörde Bulgariens (nachstehend „die…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1962/2006 erließ die Kommission gemäß Artikel 37 der Akte über den Beitritt Bulgariens Schutzmaßnahmen im Bereich der Zivilluftfahrt…
Gemäß Artikel 37 der Akte über den Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union sind die Schutzmaßnahmen nicht länger als unbedingt notwendig aufrechtzuerhalten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.