Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 37 der Akte über den Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union unterrichtet die Kommission den Rat rechtzeitig, bevor sie die europäischen Verordnungen und Entscheidungen zur Festlegung der Schutzmaßnahmen aufhebt, und trägt allen Bemerkungen des Rates in dieser Hinsicht gebührend Rechnung. Dementsprechend hat die Kommission den Rat am 22. Juli 2008 unterrichtet.
Auf der Grundlage dieser und anderer Informationen, die die Mitgliedstaaten auf Anfrage zur Verfügung gestellt haben, legt die Kommission dem Rat spätestens am…
Die Kommission unterrichtet das betreffende begünstigte Land so bald wie möglich über einen Beschluss gemäß Artikel 21 oder Artikel 22, bevor dieser Beschluss…
Die Kommission berichtet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 15. Juli 2030 und bewertet, inwieweit die Mitgliedstaaten die zur Einhaltung dieser…
Die Kommission unterbreitet dem Rat vor dem 17. Juli 2006 einen Bericht, in dem die Auswirkungen der Bestimmungen dieser Richtlinie untersucht werden. Sie legt…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 20. Mai 2008 einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor, der zum Teil auf die von…
Die bulgarische Zivilluftfahrtbehörde reagierte unverzüglich und schlug der EASA Abhilfemaßnahmen vor, die mit Zustimmung der EASA umgesetzt wurden. Zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.