Erwägungsgrund 3 32008R0956
Anhang IV Teil II der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält die Ausnahmen von dem Verbot gemäß Artikel 7 Absatz 1 der genannten Verordnung und die besonderen Bedingungen für die Anwendung dieser Ausnahmeregelungen.
Anhang IV Teil II der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält die Ausnahmen von dem Verbot gemäß Artikel 7 Absatz 1 der genannten Verordnung und die besonderen Bedingungen für die Anwendung dieser Ausnahmeregelungen.