Erwägungsgrund 7 32008R0956
Damit gewährleistet ist, dass Fischmehl nur für junge Wiederkäuer zugelassen wird, sollte seine Verwendung darüber hinaus auf die Herstellung von Milchaustauschfuttermitteln beschränkt werden, die in trockener Form gehandelt und nach Auflösung in einer bestimmten Menge Flüssigkeit an junge Wiederkäuer als Ergänzung oder Ersatz für postkolostrale Milch vor Ende des Absetzens verfüttert werden. Außerdem sollten strenge Durchführungsvorschriften für Herstellung, Verpackung, Kennzeichnung und Beförderung von Milchaustauschfuttermitteln, die Fischmehl enthalten und für solche Tiere bestimmt sind, eingeführt werden.