Erwägungsgrund 6 32008R0956
Unter Berücksichtigung der Bedingungen für eine Bewertung der Kontrollaspekte gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 wird das mögliche Risiko bei der Verfütterung von Fischmehl an junge Wiederkäuer durch die geltenden strengen Verarbeitungsvorschriften bei der Herstellung von Fischmehl und die Kontrollen jeder Sendung eingeführten Fischmehls vor der Freigabe für den freien Verkehr in der Gemeinschaft ausgeglichen.