Erwägungsgrund 6 32009R1010
Nach Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 werden die von regionalen Fischereiorganisationen (im Folgenden als „RFO“ bezeichnet) vereinbarten und angewendeten Fangdokumentationsregelungen anerkannt, soweit sie den Anforderungen der Verordnung genügen. Einige dieser Regelungen können als den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 genügend anerkannt werden, während in anderen Fällen zusätzliche Voraussetzungen erforderlich sind.