Gesetze
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Ein unbeauftragtes Rating, d. h. ein Rating, das nicht im Auftrag des Emittenten oder der bewerteten Einrichtung abgegeben wurde, sollte klar als solches gekennzeichnet und durch geeignete Mittel von im Auftrag abgegebenen Ratings unterschieden werden.
Wenn eine Ratingagentur ein nicht angefordertes Rating abgibt, weist sie darin ausdrücklich unter Verwendung einer deutlich unterscheidbaren anderen Farbe für…
„nicht angefordertes Rating“ und „nicht angefordertes Länderrating“ ein von einer Ratingagentur abgegebenes Rating bzw. Länderrating, dem kein entsprechender…
Eine Ratingagentur unternimmt alle erforderlichen Schritte, um sicherzustellen, dass die Abgabe eines Ratings oder eines Ratingausblicks nicht von bestehenden…
Beabsichtigt ein Emittent oder ein mit ihm verbundener Dritter, ein Rating eines Verbriefungsinstruments in Auftrag zu geben, so beauftragt er mindestens zwei…
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Ratings sollten Ratings fundiert und verlässlich begründet sein.
Um die Qualität ihrer Ratings zu gewährleisten, sollte eine Ratingagentur durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Informationen, auf die sie sich bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.