Gesetze
Gesetz wird geladen …
Andere zuständige Behörden der Mitgliedstaaten als die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats sollten einschreiten und nach vorheriger Unterrichtung des CESR und der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats und nach Konsultation des zuständigen Kollegiums geeignete Aufsichtsmaßnahmen ergreifen können, sobald sie feststellen, dass eine registrierte Ratingagentur, deren Ratings in ihrem Zuständigkeitsgebiet verwendet werden, ihre Pflichten aufgrund dieser Verordnung verletzt.
Stellt eine zuständige Behörde eines Mitgliedstaats fest, dass im Hoheitsgebiet dieses oder eines anderen Mitgliedstaats entgegen den Bestimmungen dieser…
Die Aufsicht über eine Ratingagentur sollte von der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der anderen…
Es sollte ein Mechanismus geschaffen werden, der die wirksame Durchsetzung dieser Verordnung gewährleistet. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten…
Die zuständigen Behörden sollten die Befugnisse, die ihnen in dieser Verordnung zugewiesen werden, gegenüber Ratingagenturen, an Ratingtätigkeiten beteiligten…
Die Fähigkeit der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats und der anderen Mitglieder des zuständigen Kollegiums, die Einhaltung der Bestimmungen dieser…
Auch sollte dafür gesorgt werden, dass die gemäß dieser Verordnung für die Beaufsichtigung der Ratingagenturen zuständigen Behörden sowie die für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.