Erwägungsgrund 6 32009R1073
Straßenseitige Kontrollen sollten ohne unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit des Kraftverkehrsunternehmers, des Niederlassungsstaats des Kraftverkehrsunternehmers oder des Zulassungsstaats des Fahrzeugs durchgeführt werden.