Erwägungsgrund 8 32009R1099
Seit dem Erlass der Richtlinie 93/119/EG sind die für Schlachthöfe geltenden Gemeinschaftsvorschriften über die Lebensmittelsicherheit durch den Erlass der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene und der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs wesentlich geändert worden. In den genannten Verordnungen wird die Verantwortung der Lebensmittelunternehmer für die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit hervorgehoben. Ferner werden Schlachthöfe vor ihrer Zulassung durch die zuständige Behörde daraufhin überprüft, ob sie ordnungsgemäß gebaut, ausgelegt und ausgerüstet sind; dadurch soll sichergestellt werden, dass sie den einschlägigen Vorschriften über Lebensmittelsicherheit entsprechen. Tierschutzaspekte sollten bei Schlachthöfen, bei deren Bau, Auslegung und Ausrüstung stärker berücksichtigt werden.