Erwägungsgrund 5 32009R1128
Die Verordnung (EG) Nr. 2611/95 des Rates vom 25. Oktober 1995 zur etwaigen Gewährung einer einzelstaatlichen Beihilfe zum Ausgleich der wegen Währungsänderungen in anderen Mitgliedstaaten verursachten landwirtschaftlichen Einkommensverluste sah die Möglichkeit vor, eine dreijährige Beihilfe zu gewähren, die bis zum 30. Juni 1996 mitgeteilt werden musste, und ist daher nicht mehr wirksam.