Erwägungsgrund 4 32009R1128
Die Verordnung (EWG) Nr. 3570/90 des Rates vom 4. Dezember 1990 über Abweichungen bei agrarstatistischen Erhebungen in Deutschland aufgrund der Herstellung der deutschen Einheit sollte lediglich im Übergangszeitraum nach der deutschen Wiedervereinigung zur Anwendung gelangen und ist daher nicht mehr wirksam.