Erwägungsgrund 3 32009R0113
Die Kommission hat den Vereinigten Staaten mit Schreiben vom 8. September 2008 mitgeteilt, dass der Zeitraum nicht über den 10. März 2009 hinaus verlängert werden sollte.
Die Kommission hat den Vereinigten Staaten mit Schreiben vom 8. September 2008 mitgeteilt, dass der Zeitraum nicht über den 10. März 2009 hinaus verlängert werden sollte.