Erwägungsgrund 2 32009R0113
Gemäß Anlage I Nummer 5 des Protokolls über die Weinetikettierung bleibt die Zulassung bis 10. März 2009 in Kraft und wird automatisch um weitere aufeinander folgende Zweijahreszeiträume verlängert, es sei denn, eine Vertragspartei übermittelt der anderen Vertragspartei eine schriftliche Mitteilung, dass der Zeitraum nicht verlängert werden sollte.