Erwägungsgrund 4 32009R0113
Es sollte eine Übergangsregelung eingeführt werden, damit die Bestände der vor dem 10. März 2009 eingeführten amerikanischen Weine, die infolge der Nichtverlängerung der Zulassung nicht mehr den geltenden Etikettierungsvorschriften entsprechen, erschöpft werden können.